Erik Lorite Schmitt: Das bunte Spiel mit der Buchpreisbindung

Erik Lorite Schmitt
Erik Lorite Schmitt

Die Buchpreisbindung auf dem Schafott. Erik Lorite Schmitt von der Marginalglosse über den Umgang mit der Buchpreisbindung.

Die deutsche Buchbranche hat eine lange Tradition, wie sie nicht allen Ländern zugesprochen werden kann. Schon 1825 haben sich die Buchhändler im Börsenverein zusammengeschlossen, um gemeinsame Rechte zu erwirken und eine starke Stimme zu haben. So schaffte man es, aus der alten Tradition des Sammelrevers ein Gesetz zur Festlegung der Preise durchzusetzen. 2002 war das Geburtsjahr des Buchpreisbindungsgesetzes.

Kein anderes Produkt darf sich so einer Gesetzeslage erfreuen. Mit diesem Beschluss werden nicht nur die Preise gebunden, sondern sowohl das Kulturgut Buch geschützt als auch kleinen Buchhandlungen eine Überlebenschance geboten. Der Bundestag hat das Buch als Kulturgut deklariert, damit es nicht genauso stark wie andere Artikel vom Wettbewerbsrecht betroffen ist. Des Weiteren sollen neben verschiedenen Buchhandlungen auch wertvolle Bücher erhalten werden und finanzierbar bleiben. Ein breites Spektrum an Büchern soll also den Menschen zugänglich gemacht werden. Außerdem soll man Bücher nicht einfach a lá „billiger geht’s immer“ über den Ladentisch ziehen. Bücher sollen als noch bezahlbar, aber auch als wertvoll erachtet werden – eine Gratwanderung.

Dennoch hat man bei näherem Hinsehen das Gefühl, dass dieses Gesetz mit Füßen getreten wird. So wurden letztens in Erlangen Passanten angesprochen, von Männern, die von sich selbst behaupteten, als Krishnamönche zu leben. Sie boten Bücher an, die sie im angeblichen Selbstdruck erzeugt haben, und nun zum Druckpreis verkauften. Sie würden kein Geld damit verdienen wollen.

Ein weiteres Beispiel fand man neulich auf der Consumenta. Mit der jährlich stattfindenden Verbrauchermesse in Nürnberg wird auch die Pferdemesse „Faszination Pferd“ ausgerichtet. Dort wurden an einem Stand Pferdebücher von verschiedenen Verlagen angeboten. Sie waren noch eingeschweißt und nicht älter als 18 Monate. Auch war der Verkäufer kein Flohmarkthändler, sondern hatte die Bücher kistenweise dort stehen. Hinter dem Stand hing ein Schild, auf welchem 90% Rabatt auf die Bücher vergeben wurden. An solchen Situationen sieht man, wie das Gesetz umgangen wird.

Die größten Sünder aber sind unter den eigentlichen Buchverkäufern selbst zu finden. So findet man in fast jeder großen Filiale der Marktführer einen Wühltisch, an dem Mängelexemplare verkauft werden. Zwar fallen wirklich viele der Bücher unter diese Kategorie, aber lang nicht alle. Wenn man tief genug wühlt, kann man auch aktuelle Bestseller ohne deutliche Mängel finden. Auch diese werden am Gesetz vorbeigeschleust, um Gewinn zu erzielen.

Auf der Frankfurter Buchmesse konnte man aber die Krönung der Umgehung sehen. So wurden Mitarbeitern von anderen Verlagen einfach mal zwei Bücher im Preis von einem halben verkauft. Andere Verlage schenkten Passanten einfach mal Bücher zum Kauf von einem anderen dazu und das sogar noch vor dem Verkaufstag. Hauptsache, man musste nicht alle Bücher am Ende zurückschleppen.

Wenn man die Augen aufmacht, begegnet man also überall dem Umgehen des Gesetzes. Es wird mit Füßen getreten und nicht beachtet. Man könnte meinen, dass es sich nicht um ein Gesetz handelt, sondern eher um eine Richtlinie. Dabei sind die Regeln klar und deutlich. Man kann diese nicht nach Belieben oder für den eigenen Vorteil ändern. Vor allem aber schützt Unwissenheit vor Torheit nicht. Durch solches Handeln wird das Preisbindungsgesetz nicht ernst genommen bzw. es kann in der Öffentlichkeit die Meinung entstehen, dass es dieses Gesetz gar nicht gibt, zumal es sowieso unter Laien noch immer relativ unbekannt ist. Dabei soll das Gesetz ja vor allem eines: das Buch, wie schon oben erwähnt, jedem Menschen zugänglich machen und nicht verramschen.

Bildquelle: Erik Lorite Schmitt

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